Effektive Förderung für Wärmepumpen 2024: Wir sind zur Hilfe!

Wärmepumpen nach Maß: Angebot und Förderunterstützung für Sie!

Themen im Überblick

Einführung

Im Jahr 2024 setzt Deutschland neue Maßstäbe in der Förderung von umweltfreundlichen Heizsystemen, insbesondere von Wärmepumpen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die im Rahmen des geplanten Förderprogramms zum Heizungsaustausch und des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Verfügung stehen. HeizControl, als Ihr Partner in Hinblick auf Heiztechnik, begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Antragstellung und Umsetzung.

Grundlagen der Förderung

Die Bundesregierung plant ab 2024 ein neues Förderprogramm, das Anreize für den Austausch alter Heizsysteme durch umweltfreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen schafft. Das Programm umfasst verschiedene Förderkomponenten:

  1. Grundförderung: Eine Förderung von 30 Prozent der Investitionskosten für alle Wohn- und Nichtwohngebäude wird gewährt. Diese Grundförderung ist ein zentraler Bestandteil des Programms und zielt darauf ab, den Austausch von Öl- und Gasheizungen zu beschleunigen, um das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten.

  2. Einkommensbonus: Für selbst nutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € pro Jahr gibt es zusätzlich eine Förderung von 30 Prozent der Investitionskosten. Dieser Einkommensbonus soll insbesondere Haushalten mit niedrigerem Einkommen zugutekommen.

  3. Geschwindigkeitsbonus (Speed-Bonus): Um eine möglichst frühzeitige Umrüstung zu fördern, wird ein zusätzlicher Bonus von bis zu 25 Prozent der Investitionskosten angeboten. Dieser Bonus ist für selbst nutzende Wohneigentümer verfügbar, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen. Der Bonus beträgt 25 Prozent für die Jahre 2024 und 2025 und wird danach schrittweise reduziert.

  4. Effizienzbonus für Wärmepumpen: Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Prozent für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen sowie für Wärmepumpen, die natürliches Kältemittel verwenden. Dieser Bonus soll die Nutzung effizienter und umweltschonender Technologien fördern.

Maximale Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe für eine Heizung im Jahr 2024 kann bis zu 30.000 € der Gesamtrechnung betragen. Der Staat fördert maximal 70 Prozent dieser Summe, was bedeutet, dass höchstens 21.000 € für einen Heizungsumbau gezahlt werden. Diese Regelung gilt für Besitzer eines Einfamilienhauses, die eine klimafreundliche Heizung einbauen.

Antragsverfahren und Zuständigkeiten

Ab 2024 wird die Förderung für Wärmepumpen und sonstige Heizungen nicht mehr über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Stattdessen müssen Anträge für Zuschüsse sowie Förderkredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Die KfW plant, ab dem 1. Januar 2024 einkommensabhängig zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten anzubieten. Das BAFA bleibt weiterhin für Bereiche wie Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung zuständig.

HeizControl: Ihr Partner im Förderprozess

Bei HeizControl stehen wir Ihnen nicht nur mit erstklassigen Produkten zur Seite, sondern unterstützen Sie auch aktiv bei der Beantragung der Fördermittel. Von der Beratung über die optimale Heizungslösung bis hin zur Hilfe bei der Antragstellung – wir sind Ihr verlässlicher Partner auf dem Weg zu einer umweltfreundlicheren und effizienteren Heizung.

Fazit

Die Förderung von Wärmepumpen im Jahr 2024 ist eine entscheidende Initiative, die sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bietet. Dieses Förderprogramm ermöglicht es Hausbesitzern und Bauherren, in zukunftsweisende Heiztechnologien zu investieren, die nicht nur umweltfreundlich sind, sondern auch langfristig zu Energie- und Kosteneinsparungen führen. Die verschiedenen Förderkomponenten wie die Grundförderung, der Einkommensbonus und der Geschwindigkeitsbonus machen den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme finanziell attraktiver. 

Ferner tragen diese Maßnahmen wesentlich dazu bei, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen, indem sie den CO₂-Ausstoß verringern und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Mit der professionellen Unterstützung von HeizControl wird dieser Übergang zu einer grüneren Zukunft vereinfacht und effizienter gestaltet, wobei individuelle Bedürfnisse und Anforderungen berücksichtigt werden. Insgesamt stellt die Förderung von Wärmepumpen im Jahr 2024 eine hervorragende Möglichkeit dar, in eine nachhaltige und kosteneffiziente Heiztechnologie zu investieren, die sowohl dem Einzelnen als auch der Umwelt zugutekommt.

Quellen:

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Förderung beinhaltet eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten, einen Einkommensbonus von zusätzlichen 30 % für Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 €, einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 25 % und einen Effizienzbonus von 5 % für bestimmte Wärmepumpentypen.

Förderberechtigt sind sowohl private als auch gewerbliche Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die auf eine Wärmepumpe umsteigen möchten.

Die maximale Förderhöhe kann bis zu 70 % der Investitionskosten betragen, wobei der Staat maximal 21.000 € für den Heizungsumbau bezahlt.

Ab 2024 müssen Anträge für die Förderung von Wärmepumpen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Kunden können den Antrag entweder selbstständig über einen Energieberater einreichen oder HeizControl kann behilflich sein, den Antrag über den Bosch Service zu stellen.

Ja, für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster können ebenfalls Fördermittel beantragt werden.

Nein, wenn Vermieter die Förderung in Anspruch nehmen, dürfen sie die Kosten nicht über die Miete umlegen.

Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt ab 2024, was die Heizkosten erhöht und den Heizungstausch zunehmend lohnenswert macht​.

Für die zweite bis sechste Wohneinheit liegt die Obergrenze bei 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei 8.000 Euro.

Ja, zinsvergünstigte Kredite bis zu 120.000 € pro Wohneinheit werden für private Selbstnutzer von Wohngebäuden angeboten, für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahresbruttoeinkommen bis zu 90.000 €.

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